Arbeitnehmerüberlassung
Wir sind auch als Dienstleister für andere Bauunternehmen tätig, die uns bei Kapazitätsengpässen für Leistungen, wie die Anmietung von Baumaschinen mit Fahrpersonal oder die Ausführung kompletter Tiefbauleistungen, in Anspruch nehmen können.Ein hochmotiviertes Team steht hierfür zur Verfügung.
Seit dem 03. November 2012 haben wir von der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten.
Diese wurde nun ab dem 03. November 2015 für unbefristet erteilt.
Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten ( Entleiher ) Arbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen dieser Erlaubnis. Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt lediglich vorübergehend!
Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich drei Jahre von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird.